Impressum, Datenschutzerklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Medosa Bau GmbH
Werderstraße 34
79379 Müllheim im Markgräflerland
Geschäftsführer: Herr Alroosan
Telefon: +49 1521 5071941
E-Mail: info@medosabau.de
Website: www.medosabau.de
Handelsregister: [HRB-Nummer]
Registergericht: [Amtsgericht]
Steuernummer: 12101/053324
Umsatzsteuer-ID: DE [Umsatzsteuer-Identifikationsnummer]
Berufsbezeichnung: Bauunternehmen
Zuständige Kammer: [Industrie- und Handelskammer]
Verliehen in: Deutschland
Herr Alroosan
Werderstraße 34, 79379 Müllheim im Markgräflerland
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Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
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E-Mail: datenschutz@medosabau.de
Telefon: +49 1521 5071941
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Bauleistungen, die zwischen der Medosa Bau GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber geschlossen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot. Zusätzliche oder geänderte Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten in Prospekten und Preislisten sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Vereinbarte Fristen für die Leistungserbringung gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf und anderen unvorhersehbaren, unverschuldeten und erheblichen Ereignissen verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Er hat die Baustelle rechtzeitig zu räumen und vorzubereiten. Alle behördlichen Genehmigungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig beizubringen. Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Strom, Wasser und erforderliche Lagerräume zur Verfügung.
Die erbrachten Leistungen sind nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach schriftlicher Abnahmeaufforderung unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Bei nur unwesentlichen Mängeln kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die mangelfreie Beschaffenheit seiner Leistung entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglichen Vereinbarungen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften längere Fristen vorsehen. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Ort], sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: Januar 2026
Diese AGB können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung.
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